Zweck und Grundsätze des Vereins


Auszug aus der Satzung des Vereins:

Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach demokratischen Grundsätzen der Freiwilligkeit und unter Ausschluß von parteipolitischen, konfessionellen und rassistischen Gesichtspunkten der Öffentlichkeit zu dienen, sowie Völkerverständigung zu verbreiten. Zu diesem Zwecke betreibt und fördert er die Kultur, das Brauchtum, die Pflege des Liedgutes, der Musik, des Gesanges, sowie des Tanzes von Jugendlichen und seiner Mitglieder durch Pflege eben dieser und der Kameradschaft durch regelmäßige Übungsabende.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar geimeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege kultureller Veranstaltungen, sowie der Pflege des Liedgutes, des Gesangs, der Musik und des Tanzes. Getragen von alter Tradition, Sitte und Brauchtum soll in dem Verein das Liedgut, der Gesang und der Tanz gepflegt werden.
Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Der Verein ist gemeinnützig. Der Verein erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Überschüsse sind zweckbestimmt zur Erfüllung der Vereinsaufgaben zu verwenden. Er dient der Abhaltung von Veranstaltungen sowie der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit seiner Mitglieder.