Auszug aus der Satzung des Vereins:
Der Verein setzt sich zur Aufgabe, nach demokratischen
Grundsätzen der Freiwilligkeit und unter Ausschluß von parteipolitischen,
konfessionellen und rassistischen Gesichtspunkten der Öffentlichkeit zu
dienen, sowie Völkerverständigung zu verbreiten. Zu diesem Zwecke
betreibt und fördert er die Kultur, das Brauchtum, die Pflege des Liedgutes,
der Musik, des Gesanges, sowie des Tanzes von Jugendlichen und seiner Mitglieder
durch Pflege eben dieser und der Kameradschaft durch regelmäßige Übungsabende.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar geimeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege kultureller Veranstaltungen,
sowie der Pflege des Liedgutes, des Gesangs, der Musik und des Tanzes. Getragen
von alter Tradition, Sitte und Brauchtum soll in dem Verein das Liedgut, der
Gesang und der Tanz gepflegt werden.
Die Organe des Vereins arbeiten ehrenamtlich. Der Verein ist gemeinnützig. Der
Verein erstrebt keinen Gewinn. Etwaige Überschüsse sind zweckbestimmt zur
Erfüllung der Vereinsaufgaben zu verwenden. Er dient der Abhaltung von Veranstaltungen
sowie der Förderung der körperlichen und seelischen Gesundheit seiner Mitglieder.